Gehalt besteht nicht nur aus einem Brutto- und einem Nettobetrag. Sonst hätten Lohnsteuerrecht und Sozialgesetzbuch nämlich nur jeweils einen Paragraphen.
Es gibt sehr unterschiedliche Möglichkeiten für den Aufbau des Gehalts. Nutzen Sie die Möglichkeiten des Einkommenssteuerrechts und des Sozialgesetzbuches für
- höheres Netto,
- weniger Abgaben,
- mehr Mitarbeiterzufriedenheit,
- eine langfristige Bindung
- bis hin zur Möglichkeit "der betrieblichen Vorsorge zum Nulltarif".
Gern beraten wir Sie und begleiten Sie in allen Fragen rund um die Lohnbuchhaltung.